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Rätsel WKO-Kammerumlage: Einfach erklärt für Unternehmer

Alexander Surowiec by Alexander Surowiec
1. Dezember 2024
in Wirtschaftskammerwahlen
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Mysterium Kammerumlage – Einfach erklärt für Unternehmer

Als Unternehmer wird man regelmäßig mit der sogenannten Kammerumlage (KU) der Wirtschaftskammer konfrontiert, aber viele von uns wissen nicht genau, wie sie funktioniert. Was genau steckt hinter der Kammerumlage? Wie wird die Kammerumlage berechnet und warum sie überhaupt erhoben? Dieser Artikel soll Licht in die Dunkelheit bringen.

Warum gibt es die Kammerumlage?

Die Kammerumlage finanziert die Wirtschaftskammer, die als Interessenvertretung und Serviceorganisation für Unternehmer dient. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo Kammern oft staatlich finanziert sind, bleibt die österreichische Wirtschaftskammer unabhängig, weil ihre Finanzierung direkt durch die Unternehmer erfolgt.

Es gibt drei Arten von Umlagen:

  1. Kammerumlage 1 (KU1): Abhängig vom Umsatz.
  2. Kammerumlage 2 (KU2): Ein Zuschlag auf den Dienstgeberbeitrag.
  3. Grundumlage: Zur Finanzierung der Fachgruppen.

Kammerumlage 1 – Der Klassiker

Die KU1 wird auf Basis der Umsatzsteuer berechnet, die ein Unternehmen im Inland erzielt. Sie gilt ab einem Jahresumsatz von 150.000 Euro. Der Beitragssatz ist gestaffelt:

  • Bis 3 Mio. Euro Umsatz: 0,28 %.
  • Ab 3 Mio. Euro Umsatz: 0,2660 % (reduziert).
  • Ab 32,5 Mio. Euro Umsatz: 0,2464 % (weiter reduziert).

Ausnahme: Umsatzsteuer auf Investitionen ins Anlagevermögen wird seit 2019 nicht mehr zur KU1-Bemessungsgrundlage gezählt.

Kammerumlage 2 – Der Mitarbeitersatz

Die KU2 ist ein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Sie wird auf die Bruttolöhne der Mitarbeiter berechnet. Der Satz variiert je nach Bundesland (z. B. 0,36 % in Wien).

Beispiel 1: Ein Unternehmen in Wien mit einer monatlichen Bruttolohnsumme von 50.000 Euro zahlt zusätzlich 180 Euro KU2 (0,36 %).

Beispiel 2: Ein Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Wien und Filialen im Burgenland, Kärnten und Tirol. In Wien arbeiten 3 Mitarbeiter, und in jeder Filiale sind es 10. Obwohl die Gehaltsabrechnung zentral in Wien gemacht wird, gilt für die Mitarbeiter in jeder Region der jeweils dort festgelegte Kammerumlagensatz:

  • Für die 3 Mitarbeiter in Wien: 0,36 %.
  • Für die 10 Mitarbeiter in Kärnten: 0,37 %.
  • Für die 10 Mitarbeiter im Burgenland: 0,40 %.
  • Für die 10 Mitarbeiter in Tirol: 0,39 %.

Die Kammerumlage wird also für jedes Bundesland separat berechnet.

Kammerumlage 2 im Ländervergleich

Die folgende Tabelle stellt die KU 2 – Sätze (Landeskammeranteil inklusive)

Bundesland

2024

2023

Burgenland

0,40 %

0,42 %

Kärnten

0,37 %

0,39 %

Niederösterreich

0,35 %

0,38 %

Oberösterreich

0,32 %

0,34 %

Salzburg

0,36 %

0,39 %

Steiermark

0,34 %

0,36 %

Tirol

0,39 %

0,41 %

Vorarlberg

0,33 %

0,37 %

Wien

0,36 %

0,38 %

Budgetvorschlag 2025: Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2 in Wien

Für das Jahr 2025 rechnet die Wirtschaftskammer Wien mit Einnahmen als Summe aus den Umsatzerlösen, Umlagen und Gebühren:

  1. Kammerumlage 1 (§ 122 WKG):
    32.015.000,00 €
  2. Kammerumlage 2 (§ 122 WKG):
    77.320.000,00 €
  3. Grundumlagen:
    0,00 €
  4. Gebühren für Sonderleistungen (§ 125 WKG):
    653.100,00 €
  5. Waren- und Leistungserlöse:
    33.541.020,00 €

Budgetvorschlag: Der prozentuale Anteil der Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2 bei der Wirtschaftskammer Wien:

  1. Kammerumlage 1 macht 22.3% der Einnahmen aus.
  2. Kammerumlage 2 macht 53.9% der Einnahmen aus.
  3. Grundumlagen liegt bei Null (0.0% der Einnahmen).
  4. Gebühren für Sonderleistungen machen 0.5% der Einnahmen aus.
  5. Waren- und Leistungserlöse machen 23.4% der Einnahmen aus.

Die Grundumlage – Beitrag zur Fachgruppe

Die Grundumlage wird von der jeweiligen Fachgruppe erhoben und dient deren Finanzierung. Sie variiert je nach Branche und wird beispielsweise für Weiterbildungsangebote, Branchenwerbung oder Beratung genutzt.

Neugründungsprivileg: Unternehmen, die erstmalig gegründet werden, sind im Folgejahr von der Grundumlage befreit.

Wie und wann wird die Kammerumlage bezahlt?

  • KU1: Quartalsweise, selbst berechnet und an das Finanzamt gezahlt.
  • KU2: Monatlich, zusammen mit dem Dienstgeberbeitrag abgeführt.
  • Grundumlage: Jährlich, mit einem Monat Zahlungsfrist nach Vorschreibung.

Was finanziert die Kammerumlage?

Mit den Beiträgen werden die Leistungen der Wirtschaftskammer gedeckt, darunter:

  • Interessenvertretung (z. B. bei Verhandlungen mit Behörden).
  • Weiterbildungsangebote (z. B. Kurse im WIFI).
  • Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung.

Häufige Fragen

  1. Wie berechne ich die KU1?
    Sie basiert auf der Umsatzsteuer. Investitionen ins Anlagevermögen werden nicht mitgerechnet.
  2. Bin ich verpflichtet, zu zahlen?
    Ja, solange Sie Mitglied der Wirtschaftskammer sind und die jeweiligen Freigrenzen überschreiten.
  3. Was mache ich bei Fehlern?
    Einwände können schriftlich bei der Wirtschaftskammer eingebracht werden. Alternativ kann man einen Bescheid verlangen und diesen anfechten.

Quellen und Download

WKW 2025 Voranschlag: Zum Download

WKO Kammerumlage Grundumlage 2024 Broschüre: Zum Download

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